Bedarfsgrade

Die Pflegereform 2008 hat einige wichtige Veränderungen für die Pflege in Deutschland gebracht. Es wurde unter anderem beschlossen, dass die bisherige Einteilung in die Pflegestufen 0, I, II, III und III+ aufgegeben werden soll. Dazu muss der Pflegebedürftigkeitsbegriff, auf dem die Pflegestufen basieren, überarbeitet werden. Seit 2006 arbeiten PflegewissenschaftlerInnen an einem neuen Verständnis von Hilfe- und Pflegebedarf. Am 25. Mai 2009 wurde im Gesundheitsministerium ein "Umsetzungsbericht" vorgelegt, der beschreibt, wie die Konzepte zur Pflegereform umgesetzt werden könnten. Ulla Schmidt geht es um eine "bessere Versorgung", um einen "Paradigmenwechsel". Es soll nicht mehr auf die Zeit den Helfenden fokussiert werden, sondern auf die Fähigkeiten der Pflegebedürftigen. Damit wäre es möglich Demenzkranke bei der Einstufung besser als bisher zu unterstützen.

- Kommentar -
Erst einige Tage nach dem Pressetermin waren im Internet Seiten zum Umsetzungsbericht zu finden. Medienberichte blieben meist zahm und referierten, was Ministerium und gesetzliche Versicherung verlautbart hatten. Von Gruppen und Verbänden ist vor allem zu lesen, was schon im Januar geschrieben wurde. Wirkliche Neuigkeiten scheint es nicht zu geben und die Kritik bleibt bestehen:
- Menschen mit Schwierigkeiten den Alltag zu organisieren sollen mehr Unterstützung bekommen - es ist immer noch offen woher das Geld dazu kommen soll. Es ist wahrscheinlich, das nur umverteilt wird.
- Fünf Bedarfsgrade bedeuten auch großen Schulungsbedarf, mehr Zeitaufwand um den Menschen zu erklären wie die Einteilung funktioniert, mehr Bürokratie - also weniger Ressourcen für pflegerische Hilfen im Alltag.
- Das neue System wäre flexibler als das heutige. Welche Sicherungen gibt es, um zu verhindern, dass die Haushaltpolitiker die Ressourcen immer wieder kürzen?
- Das bestehende System könnte auch um Komponenten zur Berücksichtigung der Bedürfnisse von Demenzkranken erweitert werden. Rechtfertigen die Vorteile der neuen Bedarfsgrade den eheblichen Aufwand ihrer Einführung?

Mit diesem Teil der Pflegereform kann die Situation für alle der zur Zeit etwa 2 Mio. Leistungsbezieher verändert werden - zum Guten oder Schlechten. Zig Tausende könnten neu hinzu kommen. Alle Angehörigen und alle Versicherten werden sich mit neuen Regeln auseinander setzen müssen. Dieser Reformschritt wird seit 1995 diskutiert ... und jetzt erzeugt einer der wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Umsetzung nur ein leises Säuseln in der gesellschaftlichen Debatte. Das ist erstaunlich.

Georg Paaßen

Umsetzungsbericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs -pdf Datei
Beschreibung der Bedarfsgrade